Fünf Monate, und der Vorschlag, sechs daraus zu machen

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Amtsgericht verurteilt A wegen Diebstahls; er hat am 3. März 2026 Werkzeug im Wert von 410 Euro aus einem Baumarkt mitgenommen. Zwei einschlägige Geldstrafen liegen vier und sechs Jahre zurück und sind bezahlt. Nach der Abwägung erscheint eine Strafe im Umfang von fünf Monaten schuldangemessen. A verdient 2.040 Euro netto ohne Unterhaltspflichten. Der Berichterstatter schlägt sechs Monate vor.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Welche Weichen überhaupt zu stellen sind, entscheidet der Strafrahmen — und § 242 I StGB stellt zwei Strafarten nebeneinander.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Strafart steht vor der Höhe; erst wenn sie feststeht, weiß man, in welcher Einheit zu bemessen ist.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Vorschlag, auf sechs Monate zu gehen und damit die Begründung zu ersparen, verlegt den Fehler nur in die Gründe.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Fällt die Wahl auf die Geldstrafe, werden die fünf Monate mit dreißig multipliziert; so schreibt es § 47 II 2 StGB vor.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Läge die schuldangemessene Größe bei acht Monaten und wäre der Rahmen dem § 243 I 1 StGB entnommen, bliebe überhaupt keine Wahl.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Ausspruch nennt Zahl und Höhe der Tagessätze, und die Gründe sagen in zwei Sätzen, warum keine Freiheitsstrafe.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.

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