Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Im faktischen allgemeinen Wohngebiet steht auf Flurnummer 63 das 2003 als Einfamilienhaus genehmigte Anwesen der E. Seit dem 1. Juli 2026 vermietet sie fünf Zimmer im Obergeschoss tageweise an Monteure; ein Bauantrag fehlt, das Erdgeschoss bewohnt sie selbst. L untersagt am 5. Oktober 2026 „jede baurechtswidrige Nutzung des Anwesens“, ordnet den Sofortvollzug an und gibt auf, Betten und Spinde zu entfernen.
Die tageweise Zimmervermietung ist eine Nutzungsänderung, und sie ist genehmigungspflichtig.
Bevor L untersagen darf, muss sie feststellen, dass die Beherbergung im allgemeinen Wohngebiet materiell unzulässig ist.
Die anerkannte Ausnahme, die auch bei Satz 2 die materielle Legalität in den Tatbestand zieht, hilft E nicht.
Steht die formelle Illegalität fest, entspricht die Untersagung regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen — begründet werden muss sie trotzdem.
Erklärt E, sie werde umgehend einen Bauantrag stellen, ist die Untersagung schon deshalb ermessensfehlerhaft.
Der Tenor „jede baurechtswidrige Nutzung des Anwesens“ ist zu weit; untersagt werden muss eine bestimmte Nutzung nach Art und Umfang.
Anders als bei der Beseitigungsanordnung ist der Sofortvollzug bei der Nutzungsuntersagung der Regelfall.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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