Form der Anrechnungsbestimmung (§ 2315 I BGB)

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Detlev überweist seinem Sohn Björn 30.000 € für eine Wohnung und schreibt per E-Mail, dass dies später auf den Pflichtteil angerechnet wird. Nach Detlevs Tod wird seine Lebensgefährtin Alleinerbin; die drei Kinder Björn, Silke und Timo sind enterbt. Detlev war zum Zeitpunkt seines Todes nicht verheiratet; weitere Abkömmlinge hinterlässt er nicht. Der reale Nachlasswert beträgt 240.000 €.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Bestimmung der Anrechnung per E-Mail ist unwirksam, da eine solche Anordnung zwingend notariell beurkundet werden muss.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Berechnung von Björns Pflichtteil wird der Wert der Zuwendung fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ausgehend von einem fiktiven Nachlass von 270.000 € (realer Nachlass 240.000 € zuzüglich der 30.000 € an Björn) erhalten die drei enterbten Kinder Björn, Silke und Timo je einen Pflichtteil von 45.000 € (1/6 von 270.000 €).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Björns Pflichtteilsanspruch beläuft sich nach Abzug der Vorauszahlung auf 15.000 €.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte Detlev die Anrechnung erst ein Jahr nach der Überweisung angeordnet, wäre diese ohne Zustimmung von Björn in notarieller Form wirkungslos geblieben.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

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