Fällig, nicht festgesetzt

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Eine Bauaufsichtsbehörde hat F mit Bescheid vom 4. Mai 2026 aufgegeben, eine offene Baugrube bis zum 25. Mai 2026 zu verfüllen (Nr. 1) und die Zufahrt bis dahin abzusperren (Nr. 2). Die Nr. 3 lautet: „Für den Fall der Nichtbefolgung wird ein Zwangsgeld angedroht.“ Die sofortige Vollziehung ist nicht angeordnet, der Bescheid ist zugestellt. F tut nichts. Die Sachbearbeiterin fragt, mit welchem Bescheid das Zwangsgeld nun festzusetzen sei.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Zwangsgeld wird jetzt durch einen Festsetzungsbescheid festgesetzt und anschließend beigetrieben.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Aus Nummer 3 wird gleichwohl nichts fällig, und dafür genügt schon ein einziger Mangel.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    An der Frist der Nummer 1 ist nichts auszusetzen, weil sie kalendermäßig bestimmt ist.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zwei Pflichten verlangen zwei Androhungsziffern mit zwei Beträgen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Androhung ist zuzustellen, auch wenn der Bescheid, mit dem sie verbunden ist, nicht zugestellt werden müsste.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die neuen Ziffern lauten auf Fälligkeit, nennen die gesicherte Pflicht und knüpfen an die Unanfechtbarkeit an.

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