Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Eine Bauaufsichtsbehörde hat F mit Bescheid vom 4. Mai 2026 aufgegeben, eine offene Baugrube bis zum 25. Mai 2026 zu verfüllen (Nr. 1) und die Zufahrt bis dahin abzusperren (Nr. 2). Die Nr. 3 lautet: „Für den Fall der Nichtbefolgung wird ein Zwangsgeld angedroht.“ Die sofortige Vollziehung ist nicht angeordnet, der Bescheid ist zugestellt. F tut nichts. Die Sachbearbeiterin fragt, mit welchem Bescheid das Zwangsgeld nun festzusetzen sei.
Das Zwangsgeld wird jetzt durch einen Festsetzungsbescheid festgesetzt und anschließend beigetrieben.
Aus Nummer 3 wird gleichwohl nichts fällig, und dafür genügt schon ein einziger Mangel.
An der Frist der Nummer 1 ist nichts auszusetzen, weil sie kalendermäßig bestimmt ist.
Zwei Pflichten verlangen zwei Androhungsziffern mit zwei Beträgen.
Die Androhung ist zuzustellen, auch wenn der Bescheid, mit dem sie verbunden ist, nicht zugestellt werden müsste.
Die neuen Ziffern lauten auf Fälligkeit, nennen die gesicherte Pflicht und knüpfen an die Unanfechtbarkeit an.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.
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