Vier Nummern, und erst danach das Bürgerliche Gesetzbuch

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Eine Behörde und der Betreiber B einer Anlage schließen am 9. Februar 2026 einen Vertrag: Die Behörde erteilt eine Ausnahme von einer zwingenden Abstandsvorgabe, deren Voraussetzungen unstreitig fehlen; B finanziert dafür eine Messstation und zahlt 45.000 Euro. Ein Vermerk vom 2. Februar 2026 hält fest, dass beide Seiten die Rechtslage erörtert und für unhaltbar gehalten haben. Die zuständige Fachbehörde ist nicht beteiligt worden.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Art. 59 BayVwVfG wird nicht in der Reihenfolge seiner Absätze geprüft.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Nummer 1 trägt hier, denn ein Verwaltungsakt mit diesem Inhalt wäre rechtswidrig.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dass die Fachbehörde übergangen wurde, trägt die Nichtigkeit nach Nummer 2 nicht — der Wortlaut nimmt diesen Fehler ausdrücklich aus.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für das Merkmal „bekannt“ genügt, dass die Behörde die Rechtswidrigkeit kannte; auf B kommt es nicht an.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über Art. 59 Abs. 1 BayVwVfG führt jeder Verstoß gegen eine zwingende Vorschrift nach § 134 BGB zur Nichtigkeit.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Steht die Nichtigkeit der Ausnahme fest, ist der Vertrag im Ganzen nichtig — und das ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema