Erlösherausgabe bei Verkauf einer Reparatursache durch die Werkstatt (§ 816 I 1 BGB)

Bereicherungsrecht / GoA · Ungerechtfertigte Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

E bringt ihr Cello zur Reparatur in die Werkstatt des Geigenbauers G. G gerät in Zahlungsnot und verkauft es für 11.000 € an die Musikerin S, die ihn für den Eigentümer hält und bar zahlt. Der Marktwert beträgt 11.000 €.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Vor § 816 I 1 BGB steht die Frage, ob S nach §§ 929 S. 1, 932 I 1 BGB Eigentum erworben hat.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 935 I BGB steht dem Erwerb entgegen, weil E das Cello nicht verkaufen wollte.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB ist eine Verfügung, und G war Nichtberechtigter (§ 185 I BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Erlangt im Sinne des § 816 I 1 BGB ist der Kaufpreis und nicht das Cello.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    E kann neben dem Anspruch gegen G von S nach § 985 BGB Herausgabe des Cellos verlangen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA · Ungerechtfertigte Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag weiterlesen.

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