Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
W kauft beim Autohaus des B einen Kombi für 14.900 €. Bar zahlen kann sie 11.000 €; über den Rest heißt es im Vertrag: „Zur Deckung des Restbetrags von 3.900 € tritt die Käuferin ihre fällige Werklohnforderung gegen D ab.“ W zahlt und tritt ab; über Ds Vermögen wird später das Insolvenzverfahren eröffnet, zu holen ist nichts.
Mit der Abtretung an B ist die Kaufpreisforderung nicht nach § 362 I BGB erloschen.
§ 364 II BGB entscheidet die Zweifelsfrage zugunsten einer Leistung erfüllungshalber statt an Erfüllungs statt.
B durfte deshalb sofort auf W zurückgreifen, ohne sich zuerst an D zu halten.
Wäre die Forderung an Erfüllungs statt hingegeben worden, müsste W über § 365 BGB für Ds Zahlungsfähigkeit einstehen.
Bei der Inzahlungnahme eines Altwagens erlischt die Kaufpreisforderung in Höhe des angerechneten Betrags (§ 364 I BGB).
Zahlt ein Schuldner ohne Tilgungsbestimmung auf mehrere Schulden, wird zuerst die ältere getilgt (§ 366 II BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.