Elftausend Euro und ein Rest

Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

W kauft beim Autohaus des B einen Kombi für 14.900 €. Bar zahlen kann sie 11.000 €; über den Rest heißt es im Vertrag: „Zur Deckung des Restbetrags von 3.900 € tritt die Käuferin ihre fällige Werklohnforderung gegen D ab.“ W zahlt und tritt ab; über Ds Vermögen wird später das Insolvenzverfahren eröffnet, zu holen ist nichts.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Abtretung an B ist die Kaufpreisforderung nicht nach § 362 I BGB erloschen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 364 II BGB entscheidet die Zweifelsfrage zugunsten einer Leistung erfüllungshalber statt an Erfüllungs statt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    B durfte deshalb sofort auf W zurückgreifen, ohne sich zuerst an D zu halten.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre die Forderung an Erfüllungs statt hingegeben worden, müsste W über § 365 BGB für Ds Zahlungsfähigkeit einstehen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei der Inzahlungnahme eines Altwagens erlischt die Kaufpreisforderung in Höhe des angerechneten Betrags (§ 364 I BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zahlt ein Schuldner ohne Tilgungsbestimmung auf mehrere Schulden, wird zuerst die ältere getilgt (§ 366 II BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.

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