Der Holzlieferant will Geld

Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Schreinerin P hat der Bauträgerin T eine Ladeneinrichtung eingebaut; die Rechnung über 22.000 € ist seit dem 30. April 2026 fällig. Am 12. Mai tritt P die Forderung schriftlich an ihren Holzlieferanten O ab und bezeichnet sie mit Rechnungsnummer, Namen und Betrag. T erfährt davon erst am 2. Juni durch O und hält die Abtretung für unwirksam.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Abtretung ist die Zustimmung der Schuldnerin T nicht erforderlich (§ 398 S. 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Anzeige an die Schuldnerin T ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung des Forderungsübergangs auf O.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die abgetretene Forderung muss so bezeichnet sein, dass sie sich zweifelsfrei von anderen unterscheiden lässt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch erst künftig entstehende Forderungen können schon im Voraus wirksam abgetreten werden (§ 398 BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei mehrfacher Abtretung derselben Forderung entscheidet ausnahmslos das Prioritätsprinzip über den Erwerb.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Rücktritt und Kündigung des Werkvertrags gehen mit der Forderung nicht auf O über (§ 401 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.

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