Eine Satzung ohne Fälligkeit und zwei Zinsstaffeln

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Gemeinde G setzt gegen K für 2025 eine Benutzungsgebühr für die Abfallentsorgung von 2 440 Euro fest. § 7 ihrer Gebührensatzung lautet: „(1) Die Benutzungsgebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr. (2) Die Grundgebühr beträgt je angefangene 100 Quadratmeter Grundstücksfläche 40 Euro im Jahr. Die Leistungsgebühr beträgt 3 Euro je Entleerung eines Behälters. (3) Gebührenschuldner ist der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks.“; § 8 lautet: „Die Gebührenschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres.“ Mehr regelt sie nicht. K erhebt am Montag, dem 2. März 2026, unmittelbar Klage und zahlt erst am Montag, dem 13. April 2026. Das aufhebende Urteil wird am Freitag, dem 4. Dezember 2026, rechtskräftig; G zahlt am Montag, dem 14. Dezember 2026, zurück. Der Basiszinssatz beträgt durchgehend 1,5 vom Hundert.

  1. Aussage 1 von 7 · Richtig oder falsch?

    Bevor irgendetwas subsumiert wird, wird die Satzung aufgeschlossen — und dabei zeigt sich, dass sie an keiner Stelle Ermessen eröffnet.

  2. Aussage 2 von 7 · Richtig oder falsch?

    Der Gebührenmaßstab genügt Art. 8 Abs. 4 KAG, weil die Grundstücksfläche ein sachgerechtes Merkmal ist.

  3. Aussage 3 von 7 · Richtig oder falsch?

    Der Satzung fehlt außerdem eine der sechs Pflichtangaben des Art. 2 I 2 KAG — und auffangen lässt sich das nicht.

  4. Aussage 4 von 7 · Richtig oder falsch?

    Die Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung ist eine Zitierkette, und der Klausurregelfall steht in ihrem zweiten Satz.

  5. Aussage 5 von 7 · Richtig oder falsch?

    Einen allgemeinen Zinsanspruch gibt es nicht; die Zinsen kommen allein aus § 236 AO, und sie beginnen hier nicht mit der Rechtshängigkeit.

  6. Aussage 6 von 7 · Richtig oder falsch?

    Die Zinsstaffel des Art. 49a III 1 BayVwVfG und die des Art. 13 I Nr. 5 Buchst. b KAG betreffen denselben Zeitraum; sie unterscheiden sich deshalb nur im Zinssatz.

  7. Aussage 7 von 7 · Richtig oder falsch?

    Der Erstattungsanspruch des K erlischt nach Art. 71 I 1 AGBGB in drei Jahren.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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