Ein Titel für die nächsten Monate

Zivilprozessrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

P hat der Gastwirtin Q ein Lokal verpachtet; der monatliche Pachtzins von 2.400 Euro ist seit acht Monaten offen. Q hat P geschrieben, sie werde auch künftig nichts überweisen. P klagt auf die Rückstände und zugleich auf den künftig fällig werdenden Pachtzins.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für den künftig fällig werdenden Pachtzins trägt § 258 ZPO die Klage nicht, weil der Pachtzins von einer Gegenleistung abhängt.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 259 ZPO trägt die Klage auf den künftig fällig werdenden Pachtzins.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 257 ZPO passt ebenfalls, weil der Pachtzins an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft ist.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Gestaltungsklage ist nur dort zulässig, wo das Gesetz sie vorsieht (§ 767 I ZPO · § 771 I ZPO).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    P könnte ein Gestaltungsrecht wie das Kündigungsrecht für sich allein feststellen lassen (§ 256 I ZPO).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Zivilprozessrecht weiterlesen.

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