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Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Schöffengericht stehen A und B; verkündet wird am 19. Mai 2026. A erhält elf Monate Gesamtfreiheitsstrafe, B ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe. Bei A soll ausgesetzt werden, bei B nicht. Der Entwurf lautet: „III. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Bei dem Angeklagten B wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt.“

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Aussetzung gehört in die Formel, weil § 260 IV 4 StPO es anordnet — und sie ist dort nur einer von vier Aussprüchen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Bewährungszeit gehört dazu: Ohne sie bliebe die Aussetzung unbestimmt, und der Verurteilte wüsste nicht, worauf er sich einlässt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Entwurf ist nur ungenau: Der Plural „Freiheitsstrafen“ umfasst beide Angeklagte, und der dritte Satz nimmt B wieder heraus.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der dritte Satz des Entwurfs ist auch für sich genommen zu streichen: Die Versagung wird überhaupt nicht tenoriert.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Aussetzung muss eine eigene Ziffer bilden; wird sie an Ziffer II angehängt, ist der Tenor fehlerhaft.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Tenor sieht so aus, wenn beide Angeklagte ihren eigenen Ausspruch bekommen und der Beschluss daneben ergeht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.

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