Ein Jahr, und vier Tage dazu

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Am Donnerstag, dem 26. März 2026, macht die Gemeinde G im Amtsblatt zwei Satzungen bekannt: eine Stellplatzsatzung nach Art. 81 I Nr. 4 BayBO und eine Hundesteuersatzung. A, Eigentümer im Gemeindegebiet, will beide unmittelbar angreifen; die Sache sei grundsätzlich bedeutsam. Sein Antrag geht beim Verwaltungsgerichtshof am Dienstag, dem 30. März 2027, ein und richtet sich gegen den Gemeinderat.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 47 I Nr. 2 VwGO eröffnet die Normenkontrolle nicht selbst; er stellt sie unter einen Landesrechtsvorbehalt, den Bayern ausgefüllt hat.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über die Stellplatzsatzung entscheidet der Verwaltungsgerichtshof nur unter zwei Voraussetzungen, und schon die erste erfüllt A nicht.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Antragsgegner ist der Gemeinderat der G, weil er die angegriffene Satzung beschlossen hat.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Jahresfrist des § 47 II 1 VwGO wird wie jede Frist in Bayern nach Art. 31 BayVwVfG berechnet.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der beim Verwaltungsgerichtshof am 30. März 2027 eingegangene Antrag wahrt die Jahresfrist noch.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wollte A statt der Aufhebung die Ergänzung der Hundesteuersatzung erreichen, wäre § 47 VwGO der falsche Weg.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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