Dulden, nicht zahlen

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Examensklassiker · Rechenfall · BGH, 13.11.19

E stirbt am 4. Januar 2026; Erbin ist ihre Freundin M, Sohn K ist enterbt. Am 20. August 2020 hatte E ihr Haus (Wert 240.000 €) an N verschenkt. M erhebt wegen Dürftigkeit die Einrede; K mahnt N mit Frist bis zum 14. Mai 2026.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Schenkung fällt in das sechste Jahr vor dem Erbfall und wird mit 5/10 angesetzt (§ 2325 III 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Ergänzungsanspruch des K beläuft sich auf 60.000 €, weil seine Pflichtteilsquote 1/2 beträgt (§ 2303 I 2 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    K kann von N Zahlung dieser 60.000 € verlangen (§ 2329 I 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Duldungstenor nach § 2329 I 1 BGB braucht den Betrag samt Zinsen, die Grundbuchbezeichnung des Gegenstands und das Wort „dulden“.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Abwendungsbefugnis des § 2329 II BGB ist in den Tenor aufzunehmen, sonst kann N nicht durch Zahlung abwenden.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Duldungsausspruch ist gegen Sicherheitsleistung nach § 709 S. 1, 2 ZPO vorläufig vollstreckbar.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

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