Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Das deutsche Einkommensteuerrecht teilt die Einkunftsarten in zwei unterschiedliche Gruppen der Einkunftsermittlung ein.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG gehören zu den Gewinneinkünften und erfordern zwingend eine Bilanzierung.
Für Maras Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) kommt als Gewinneinkunft u.a. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in Betracht.
Bei Maras Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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