Dualismus der Einkunftsermittlung

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Mara erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie fragt sich, ob für beide Tätigkeiten dieselben Gewinnermittlungsregeln gelten.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das deutsche Einkommensteuerrecht teilt die Einkunftsarten in zwei unterschiedliche Gruppen der Einkunftsermittlung ein.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG gehören zu den Gewinneinkünften und erfordern zwingend eine Bilanzierung.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für Maras Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) kommt als Gewinneinkunft u.a. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in Betracht.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Bei Maras Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

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