Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
S hat eine Ladenwerkstatt an K vermietet; seit fünf Monaten bleibt die Miete aus, insgesamt 4.750 €. In der Werkstatt stehen drei Nähmaschinen: zwei gehören K, die dritte hat sie von T gemietet. S stellt sich in die Toreinfahrt und verweigert den Abtransport aller drei. T will seine Maschine holen.
An den beiden eigenen Maschinen der Mieterin K ist ein Vermieterpfandrecht der S entstanden (§ 562 I 1 BGB).
An der gemieteten dritten Maschine ist es ebenfalls entstanden, weil auch sie in die Werkstatt eingebracht ist.
S hilft ihr guter Glaube an das Eigentum der K über § 1257 BGB hinweg.
Der gutgläubige Erwerb gesetzlicher Pfandrechte ist gleichwohl in einem abschließend aufgezählten Kreis von Fällen möglich.
Gegen S, die den Abtransport hindert, trägt der Herausgabeanspruch des Eigentümers T aus § 985 BGB.
Den Abtransport der beiden Maschinen der K darf S dagegen verhindern (§ 562b I 1 BGB).
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