Drei Jahre ab Silvester

BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

G baut im Juni 2022 bei O eine Einbauküche ein; die Schlussrechnung über 11.400 € wird am 30. Juni 2022 fällig. O zahlt nicht. Vom 1. Oktober bis 30. November 2025 verhandeln beide über einen Vergleich; danach klagt G am 20. Februar 2026.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und begann mit dem Schluss des Jahres 2022 (§§ 195, 199 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ohne Hemmung wäre die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 abgelaufen (§§ 195, 199 I BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über den Anspruch hemmen den Lauf der Verjährungsfrist (§§ 203 S. 1, 209 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Daneben tritt die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein (§ 203 S. 2 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Anspruch erlischt mit dem Ablauf der Verjährungsfrist von selbst (§§ 214 I, 194 I BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.

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