BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
G baut im Juni 2022 bei O eine Einbauküche ein; die Schlussrechnung über 11.400 € wird am 30. Juni 2022 fällig. O zahlt nicht. Vom 1. Oktober bis 30. November 2025 verhandeln beide über einen Vergleich; danach klagt G am 20. Februar 2026.
Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über den Anspruch hemmen den Lauf der Verjährungsfrist (§§ 203 S. 1, 209 BGB).
Daneben tritt die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein (§ 203 S. 2 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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