BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
L verkauft seiner Nichte M am 3. April 2026 seinen alten Kombi für 6.500 €, „unter der Bedingung, dass sie im Juni ihre Fahrprüfung besteht“. Termin ist der 18. Juni. Zugleich einigen sich beide über den Eigentumsübergang bei Bestehen, und L übergibt den Wagen sofort.
Bis zum Eintritt der Bedingung schuldet M den Kaufpreis nicht (§§ 158 I, 433 II BGB).
Die bloße Wiederholung einer gesetzlichen Wirksamkeitsvoraussetzung ist eine Bedingung im Sinne der §§ 158 ff. BGB.
Verfügt L in der Schwebezeit über den Kombi, ist diese Verfügung bei Bedingungseintritt unwirksam (§§ 161 I 1, 158 I BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.