Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
§ 16 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde G lautet: „Arbeiten an Grabmalen dürfen nur Betriebe ausführen, die im Gemeindegebiet eine Werkstatt unterhalten.“ Der Steinmetzbetrieb I aus einem anderen Mitgliedstaat reist für einzelne Aufträge jeweils zwei Wochen an und nimmt sein Gerät wieder mit; der Betrieb K sitzt im Nachbarlandkreis. G lehnt beide Anträge am Montag, dem 6. Juli 2026, ab.
Für K endet der unionsrechtliche Teil der Arbeit nach zwei Sätzen — und der zweite erledigt zugleich die Charta.
Dass I über Art. 56 AEUV durchdringt und K nicht, ist kein Problem des Unionsrechts, sondern eines des nationalen Gleichheitssatzes.
Für I ist die Klausel an Art. 56 Abs. 1 AEUV zu messen, hilfsweise an Art. 49 Abs. 1 AEUV.
Für I liegt die Dienstleistungsfreiheit näher, und das entscheidende Wort steht in Art. 57 AEUV.
Bleibt die Zuordnung zur Niederlassung oder zur Dienstleistung nach Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Kontinuität offen, muss das Gericht sich gleichwohl festlegen.
Die Zuordnung zur Niederlassungs- oder zur Dienstleistungsfreiheit entscheidet nicht den Aufbau der Prüfung, sondern die Erforderlichkeit.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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