Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
H lädt am 4. Mai 2026 bei der W GmbH für einmalig 210 € das Notensatzprogramm „Partitur“ herunter. Über die Zahl gleichzeitig darstellbarer Stimmen steht nichts im Vertrag; ab der zwölften stürzt das Programm reproduzierbar ab, während vergleichbare Programme dieser Preisklasse seit Jahren mehrere hundert tragen. Im Januar 2027 meldet H den Fehler.
Subjektive Anforderungen, objektive Anforderungen und Integrationsanforderungen stehen kumulativ nebeneinander (§ 327e I 1 BGB).
Ein Mangel des Notensatzprogramms scheidet aus, weil über die Zahl der Stimmen nichts vereinbart worden ist.
Maßstab der üblichen Beschaffenheit ist der Marktdurchschnitt vergleichbarer Produkte, nicht die Vorstellung des Käufers.
Im Januar 2027 hilft H noch die Vermutung des § 327k I BGB über den Zeitpunkt des Mangels.
Eine Klausel in Ws Allgemeinen Geschäftsbedingungen könnte von den objektiven Anforderungen abweichen (§ 327h BGB).
Eine misslungene Einbindung schadet dem Verbraucher nur, wenn sie weder vom Unternehmer noch von dessen Anleitung herrührt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.