Die Anprobe seit Juni

Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

M hat seit dem 1. Februar 2026 ein Jahresabonnement der Plattform „Naht“ der T GmbH und 118,80 € im Voraus gezahlt. Ausdrücklicher Leistungsbestandteil ist eine 3D-Anprobe. Seit dem 1. Juni lädt sie nicht mehr; Schnittmuster bekommt M weiter. Am 2. Juni meldet sie den Fehler, T schweigt; am 24. Juni ist nichts geschehen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 327i BGB ordnet die Rechte in der Reihenfolge Nacherfüllung, Beendigung oder Minderung, Schadensersatz.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    M darf den Vertrag beenden, ohne T zuvor eine Frist gesetzt zu haben (§ 327m I Nr. 2 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Ausschluss der Beendigung bei einem unerheblichen Mangel (§ 327m II 1 BGB) greift hier nicht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    M bekommt nach der Beendigung die vollen 118,80 € zurück (§ 327o II, III BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Beendigung nach § 327o BGB ist kein Rücktritt; die §§ 346 ff. BGB gelten hier nicht.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein arglistiges Verschweigen verlängert die Verjährung des § 327j I BGB wie im Kaufrecht (§ 438 III 1 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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