Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Nach dem Tod ihrer Mutter verlangt K von deren Nachbarin B, die eine Vorsorgevollmacht hatte und über das Konto der Erblasserin verfügt hat, Rechenschaft über sämtliche Verfügungen der letzten drei Jahre und Herausgabe dessen, was B daraus erlangt hat. Wie hoch dieser Betrag ist, kann K ohne die Rechenschaft nicht sagen. B hat die Rechenschaft verweigert.
Die Stufenklage ist nach § 254 Abs. 1 ZPO zulässig, weil sie die Klage auf Auskunft mit der Leistungsklage verbindet.
Der Antrag trägt drei Ziffern, und die zweite steht unter einem Wort, ohne das sie regelmäßig unbegründet ist.
Über die erste Stufe wird durch Teilurteil nach § 301 ZPO entschieden, und die sonst schärfste Grenze des Teilurteils greift hier gerade nicht.
Das Teilurteil auf der ersten Stufe trägt eine Kostenentscheidung und einen Streitwertbeschluss.
Für den Streitwert wird nicht addiert; maßgeblich ist allein der höhere der beiden verbundenen Ansprüche.
Die Klage hemmt die Verjährung des Zahlungsanspruchs von Anfang an in voller Höhe, obwohl Ziffer 3 noch keine Zahl nennt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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