Die verspätete Verjährungseinrede

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Silvan Brodbeck verklagt den Alleinerben Hartwig Kolter auf 84.000 € Pflichtteil. Kolter erhebt in der Klageerwiderung die Einrede der Verjährung; Brodbeck beruft sich auf monatelange Verhandlungen im Jahr 2024, kann aber nur unbestrittene E-Mails aus März 2024 vorlegen, in denen Kolter jede Zahlung von vornherein abgelehnt hatte. Das Gericht hält die Verjährung für eingetreten.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Gericht hätte die Verjährung auch dann berücksichtigen müssen, wenn Kolter sie nicht erhoben hätte.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die erhobene Verjährungseinrede prüfst du nicht in der Zulässigkeit, sondern am Ende der Begründetheit.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Brodbeck muss die Voraussetzungen der Hemmung durch Verhandlungen darlegen und beweisen – die E-Mails aus März 2024 genügen dafür nicht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Tenor muss lauten: „Die Klage wird zur Zeit abgewiesen.“

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zahlt Kolter die 84.000 € später doch, weil er die Verjährung nicht kannte, kann er das Geld zurückfordern.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte Kolter die Einrede erst in der Berufung erhoben, wäre sie bei unstreitigen Tatsachen gleichwohl zu berücksichtigen.

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