BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Schreinerin S will ihrem Werkstattmeister J eine Einkaufsvollmacht über 5.000 € geben; beim Tippen verrutscht ihr eine Null, es steht dort 50.000 €. Drei Tage später kauft J im Namen der Werkstatt beim Händler E eine Maschine für 42.000 €; E weiß von nichts. Noch am selben Tag bemerkt S den Fehler und ficht sofort an.
Die Bevollmächtigung ist selbst eine Willenserklärung und deshalb nach den §§ 119 ff. BGB anfechtbar.
S hat sich über die Bedeutung ihres Erklärungszeichens geirrt, also über den Inhalt (§ 119 I Fall 1 BGB).
S musste die Anfechtung der Vollmacht gegenüber ihrem Werkstattmeister J erklären (§ 143 III 1 BGB).
Weil J die Vollmacht schon benutzt hatte, wirkt die Anfechtung nur für die Zukunft (§ 142 I BGB).
E kann von S nach § 433 II BGB Zahlung der 42.000 € verlangen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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