Der fremde Name auf dem Kaufvertrag

BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

R sucht bei Fahrradhändler H ein Lastenrad für 4.100 € aus; H gibt es nur auf Rechnung ab. Auf den Vertrag setzt R Namen und Anschrift seines früheren Mitbewohners P und unterschreibt mit dessen Namen. H prüft die Anschrift in einem Bonitätsverzeichnis, findet sie einwandfrei und gibt das Rad heraus. Die Rechnung bleibt offen; P genehmigt nichts.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wer unter fremdem Namen handelt, tritt nicht als Vertreter auf; die §§ 164 ff. BGB scheiden deshalb aus.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Weiche zwischen Namens- und Identitätstäuschung stellt der objektive Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Vertrag ist P gegenüber zunächst schwebend unwirksam (§ 177 I BGB analog).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil P nicht genehmigt, kann H von ihm keine Zahlung des Kaufpreises verlangen (§ 433 II BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    H kann sich stattdessen an R halten und nach seiner Wahl Erfüllung oder Schadensersatz verlangen (§ 179 I BGB analog).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    P muss für den Rechtsschein einstehen, weil R seine Anschrift aus der gemeinsamen Wohnzeit kannte.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.

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