BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
R sucht bei Fahrradhändler H ein Lastenrad für 4.100 € aus; H gibt es nur auf Rechnung ab. Auf den Vertrag setzt R Namen und Anschrift seines früheren Mitbewohners P und unterschreibt mit dessen Namen. H prüft die Anschrift in einem Bonitätsverzeichnis, findet sie einwandfrei und gibt das Rad heraus. Die Rechnung bleibt offen; P genehmigt nichts.
Wer unter fremdem Namen handelt, tritt nicht als Vertreter auf; die §§ 164 ff. BGB scheiden deshalb aus.
Der Vertrag ist P gegenüber zunächst schwebend unwirksam (§ 177 I BGB analog).
Weil P nicht genehmigt, kann H von ihm keine Zahlung des Kaufpreises verlangen (§ 433 II BGB).
H kann sich stattdessen an R halten und nach seiner Wahl Erfüllung oder Schadensersatz verlangen (§ 179 I BGB analog).
P muss für den Rechtsschein einstehen, weil R seine Anschrift aus der gemeinsamen Wohnzeit kannte.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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