Die Verjährung bei Koma

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Aschenbach wird wegen eines Betruges mit 180.000 Euro Schaden beschuldigt. Er war vor dem Eintritt des Komas als Beschuldigter vernommen worden. Er liegt seit kurzem im Koma, eine Besserung ist erst nach Eintritt der regulären Verjährung zu erwarten. Du überlegst, wie du das Verfahren vor dem Verfall rettest.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine staatsanwaltschaftliche Einstellung nach § 154f StPO ist das Mittel der Wahl, um die Verjährung sicher zu unterbrechen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Erhebung der öffentlichen Klage unterbricht die Verjährung gemäß § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Da Aschenbach nicht verhandlungsfähig ist, darfst du keine Anklage erheben, da dies gegen § 163a StPO verstößt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Nach Erhebung der Anklage kann das Gericht das Verfahren gemäß § 205 S. 1 StPO vorläufig einstellen, da der Hauptverhandlung ein in der Person des Angeklagten liegendes Hindernis entgegensteht.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Jede spätere gerichtliche Anordnung zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit unterbricht die Verjährung erneut nach § 78c Abs. 1 Nr. 11 StGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.

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