Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
N verdient als Schlosser bereinigt 2.000 € netto. Seine Tochter J, einundzwanzig, studiert in Leipzig und wohnt dort; ihr Bedarf beträgt 990 €, das Kindergeld von 259 € erhält sie selbst. Sein Sohn O, fünf, lebt bei seiner Mutter, die ihn betreut und 259 € Kindergeld bezieht. Weitere leistungsfähige Verwandte gibt es nicht.
J ist nicht privilegiert volljährig, weil sie weder im Elternhaushalt lebt noch in allgemeiner Schulausbildung steht (§ 1603 II 2 BGB).
Im Rang stehen J und O gleich, weil beide Kinder des N sind (§ 1609 Nr. 1 BGB).
Os Zahlbetrag beträgt 356,50 € (§§ 1610 I, 1612b I 1 Nr. 1 BGB).
Gegenüber J gilt derselbe notwendige Selbstbehalt von 1.450 € wie gegenüber O.
Nach Os Unterhalt ist für J nichts einzusetzen (§ 1603 I BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.
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