Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sachs mangels Beweisen eingestellt hat, erhält der verletzte Okonkwo lediglich einen kurzen, begründungslosen Bescheid. Seine Anwältin prüft nun die rechtlichen Schritte und Fristen für das weitere Vorgehen.
Die Staatsanwaltschaft war verpflichtet, den Verletzten in dem Bescheid über die Gründe der Einstellung sowie über die Anfechtungsmöglichkeit und Frist zu belehren.
Mangels Belehrung und Begründung in dem Bescheid über die Einstellung des Verfahrens nach § 172 Abs. 1 StPO hat die Zweiwochenfrist für die Beschwerde noch gar nicht zu laufen begonnen.
Okonkwo kann ohne vorherige Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft direkt den Klageerzwingungsantrag beim zuständigen Landgericht stellen.
Der spätere Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein.
Für den Klageerzwingungsantrag reicht es aus, pauschal auf die Akten der Staatsanwaltschaft zu verweisen, ohne den Sachverhalt selbst darzustellen.
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