Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Der Angeschuldigte soll nachts eine Registrierkasse aus einer Bäckerei gestohlen haben. Der Anklagesatz benennt zwar Tatort, Zeit und Objekt, lässt aber alle Details zum genauen Tathergang und zur Höhe der Beute völlig offen.
Die Anklageschrift ist insgesamt unwirksam, weil wesentliche Details zum Einbruch und zur Beutehöhe im Anklagesatz fehlen.
Fehlen nähere Informationen zur Tat, betrifft dies allein die Informationsfunktion der Anklage.
Der Mangel der Informationsfunktion begründet ein unüberwindbares Verfahrenshindernis und führt zur sofortigen Einstellung des Verfahrens.
Geheilt werden kann der Informationsmangel im weiteren Verfahren durch entsprechende Hinweise des Gerichts in der Hauptverhandlung.
Benötigt der Angeschuldigte wegen der spärlichen Anklage mehr Zeit zur Verteidigung, kann er eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.