Die Schwarzgeld-Falle beim Immobilienkauf

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Iber schlägt vor, 60.000 € des Kaufpreises bar „auf die Hand“ zu zahlen und im Vertrag einen niedrigeren Preis zu beurkunden. Horn findet das clever zur Steuerersparnis.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der im Vertrag beurkundete niedrigere Kaufpreis stellt ein formwirksames Scheingeschäft nach § 117 BGB dar.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Formmangel des schuldrechtlichen Kaufvertrags kann grundsätzlich durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch geheilt werden.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das gesetzliche Barzahlungsverbot nach § 16a GwG erlaubt die Barzahlung des Immobilienkaufpreises unbegrenzt, solange sie im Vertrag genannt wird.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Notar darf den Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt erst stellen, wenn die unbare Zahlung nach § 16a Abs. 2, 3 GwG schlüssig nachgewiesen ist.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Notar handelt berufsrechtlich korrekt, wenn er trotz erkennbarer unredlicher Gestaltung und Barzahlungsabsicht an der Beurkundung mitwirkt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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