Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Gegen den Gastronomen Yusuf Demirel wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft gibt eine Mitteilung heraus, in der sein Lokal mit voller Firmierung und Anschrift genannt wird. Demirel verliert daraufhin zwei Großkunden. Er will sowohl gegen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens als auch gegen die Pressemitteilung vorgehen.
Gegen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann Demirel einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG stellen.
Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft ist eine Maßnahme einer Justizbehörde zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege.
Über den Antrag entscheidet das Verwaltungsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft.
Demirel muss in seinem Antrag behaupten, durch die Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein.
Weil die Pressemitteilung längst verbreitet und damit erledigt ist, ist jeder gerichtliche Rechtsschutz ausgeschlossen.
Wären statt der Pressemitteilung strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie eine Durchsuchung angegriffen worden, wäre der Weg über § 23 EGGVG gesperrt.
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