Die Praxis, die kein Gewerbe ist

Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

H führt eine physiotherapeutische Praxis mit zwölf Angestellten und 900.000 € Jahresumsatz. Ihrem Gerätelieferanten M sagt sie am Telefon zu, für eine Schuld einer befreundeten Praxis über 21.000 € einzustehen; schriftlich wird nichts festgehalten. Die befreundete Praxis zahlt nicht, und M verlangt das Geld von H.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die telefonische Zusage der H ist eine Bürgschaftserklärung und bedarf nach § 766 S. 1 BGB der Schriftform.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 350 HGB hebt die Form auf, weil H einen Betrieb dieser Größe führt.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    H betreibt ein Gewerbe, weil ihre Praxis selbständig, planmäßig und auf Gewinn gerichtet ist.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Zwölf Angestellte und 900.000 € Umsatz bleiben ohne Bedeutung, solange ein Gewerbe fehlt (§ 1 II HGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Bürgschaft bleibt nach § 766 S. 1 BGB iVm § 125 S. 1 BGB formnichtig.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Handels- und Gesellschaftsrecht weiterlesen.

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