Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Alwin Detering stirbt am 22. Februar 2026. Seine Nichte Sieglinde beruft sich auf ein später als gefälscht entlarvtes Testament und nimmt aus der Wohnung einen Pkw (11.000 €), eine Damenarmbanduhr (3.500 €) und eine Münzsammlung (9.500 €) mit. Wahrer Alleinerbe ist Bruder Gerd Detering; Sieglinde gibt nichts heraus und behauptet, sie wisse nicht mehr genau, was sie mitgenommen habe.
Sieglinde ist Erbschaftsbesitzerin, weil sie die Nachlassgegenstände aufgrund eines angeblichen, tatsächlich nicht bestehenden Erbrechts in Besitz hat.
Weil § 2018 BGB einen Gesamtanspruch auf die Erbschaft gewährt, genügt der Antrag, die Beklagte zur Herausgabe „der Erbschaft“ zu verurteilen.
Kennt der Erbe den Nachlassbestand nicht genau, kann er die Auskunft über den Bestand mit dem Herausgabeantrag in einer Stufenklage verbinden.
Neben § 2018 BGB können Herausgabeansprüche aus §§ 985, 812 I 1 Alt. 1 BGB hilfsweise geltend gemacht werden.
Der Streitwert beträgt 24.000 €, sodass das Landgericht zuständig ist.
Ist ein Gegenstand unauffindbar, bleibt dem Erben nur der Herausgabeantrag; ein Wertersatzanspruch besteht nicht.
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