Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Examensklassiker · Rechenfall · BGH, 30.11.22
E stirbt am 2. März 2026 als Witwer, Nettonachlass 480.000 €. Das Testament setzt Tochter T zu 3/4 und Sohn S zu 1/4 ein. Der Erbteil des S ist mit einem Vermächtnis von 90.000 € beschwert; davon erfährt S am 20. März 2026.
Einem Miterben, dessen Erbteil zwar die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nicht übersteigt, aber die Ausschlagung der Erbschaft binnen der Ausschlagungsfrist nicht erfolgt ist, gilt das Vermächtnis gemäß § 2306 I BGB nicht als nicht angeordnet.
Schlägt S aus, kann er einen Pflichtteil von 120.000 € in Geld verlangen (§§ 2306 I, 2303 I 2 BGB).
Die sechswöchige Ausschlagungsfrist läuft bereits seit dem Erbfall am 2. März 2026 (§§ 1944 I, 2306 I Hs. 2 BGB).
Auch nach der Ausschlagung kann S von T Auskunft über den Nachlassbestand verlangen (§ 2314 I 1 BGB).
Nimmt S den Erbteil an, verschafft ihm ein Zusatzpflichtteil keinen Ausgleich für das Vermächtnis (§ 2305 S. 1 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.