Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Aus der Werkstatt des H wird eine CNC-Fräse gestohlen. Ein Jahr später kauft I sie bei einem Händler für 24.000 €. Rechnung und Papiere geben ihr keinen Anlass zu Zweifeln. Zehn Monate nutzt sie die Maschine – Vergleichsmiete 900 € im Monat – und beschädigt sie dabei fahrlässig. Die Reparatur kostet 5.000 €.
I ist trotz ihres guten Glaubens und des Kaufs beim Händler nicht Eigentümerin geworden (§ 935 I 1 BGB).
H kann den Wert der gezogenen Gebrauchsvorteile nach § 812 I 1 Alt. 2 BGB verlangen.
§ 993 I BGB greift nur, wenn die Voraussetzungen der §§ 987 bis 992 BGB – § 989 BGB eingeschlossen – nicht vorliegen.
Der Schadensersatz aus § 823 I BGB ist ebenfalls gesperrt, weil § 992 BGB die Ausnahme benennt und damit die Regel zeigt.
In der fahrlässigen Beschädigung der Fräse durch I liegt ein Fremdbesitzerexzess, der die Sperre öffnet.
Die Sperre des § 993 I Hs. 2 BGB erfasst den Verwendungsersatz nicht; den gibt dem Besitzer das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis selbst (§§ 994 ff. BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.
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