Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
E vermietet ihren Baukompressor für ein Jahr an M. Die Weitergabe an Dritte ist im Vertrag untersagt. Nach vier Monaten verkauft M das Gerät an D und übergibt es. D weiß aus einem Gespräch, dass M nur Mieter ist. M ist fortgezogen und will den Besitz nicht zurück.
D ist nicht Eigentümer geworden, weil ihm bekannt war, dass das Gerät nicht M gehört (§ 932 II BGB).
Der Kaufvertrag mit M gibt dem D ein Recht zum Besitz gegenüber E (§ 986 I 1 BGB).
E kann von D keine Herausgabe an sich verlangen, weil M gegenüber E zum Besitz berechtigt war.
Bezugspunkt der Bösgläubigkeit des D nach § 990 I 1 BGB ist das fremde Eigentum der E.
Ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 I BGB wäre kein Recht zum Besitz im Sinne des § 986 BGB.
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