Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Rechenfall
E brachte 20.000 € in die Ehe und erbte 2019 ein Grundstück, damals 250.000 € wert; darauf zahlte er 40.000 € Erbschaftsteuer. Am Stichtag ist es 340.000 € wert, daneben hat E 30.000 €. Nach der Trennung schenkte er seiner Schwester grundlos 50.000 €; W hatte nie Vermögen.
Erwerbe durch Erbfolge werden deinem Anfangsvermögen hinzugerechnet, damit der reine Substanzwert des Erbes beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt bleibt.
Eine Erbschaft mindert dein Endvermögen, weil sie kein erwirtschafteter Gewinn ist und daher bei der Berechnung des Zugewinns direkt vom Endbestand abgezogen wird.
Das geerbte Grundstück ist mit 250.000 € dem Anfangsvermögen des E hinzuzurechnen (§ 1374 II BGB).
Die Wertsteigerung des Grundstücks um 90.000 € ist ausgleichspflichtiger Zugewinn (§§ 1373, 1376 I BGB).
E darf das geerbte Grundstück zusätzlich aus seinem Endvermögen herausrechnen (vgl. § 1375 I 1 BGB).
Die 50.000 € an die Schwester sind dem Endvermögen des E hinzuzurechnen (§ 1375 II 1 Nr. 1 BGB).
W kann danach von E einen Zugewinnausgleich in Höhe von 95.000 € verlangen (§ 1378 I BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
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