Öffentliches Recht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Drei Vorhaben im Gebiet der Gemeinde G. Auf Fl.-Nr. 204 ein viergeschossiges Wohngebäude mit achtzehn Wohnungen, Höhe nach Art. 2 III 2 BayBO 12,60 m, Fläche des größten Geschosses 1 740 m². Auf Fl.-Nr. 205 eine zweigeschossige Lagerhalle, Erdgeschoss 1 380 m², Obergeschoss 420 m². Auf Fl.-Nr. 206 eine Pension mit 32 Betten. B fragt L nach dem Verfahren.
Der Einleitungssatz des Art. 2 IV BayBO — „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“ — ist kein zusätzliches Merkmal, das neben die Nummern tritt.
Das Wohngebäude ist trotz seiner 1 740 m² kein Sonderbau nach Nr. 3 — und an der Höhe scheitert Nr. 1 ohnehin.
Die Lagerhalle ist Sonderbau nach Nr. 3, weil ihre Geschossflächen zusammen 1 800 m² ergeben.
Die Pension ist Sonderbau, und die Nummer, die sie trägt, arbeitet mit Betten, nicht mit Flächen.
Mit der Antwort auf die Sonderbaufrage stehen zugleich das Prüfprogramm, die Freistellung und die Genehmigungsfiktion fest.
Auch beim Sonderbau prüft die Behörde die Abstandsflächen nur, soweit eine Abweichung beantragt ist.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.