Öffentliches Recht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, will E die Räume ihres bisherigen Ladens auf Fl.-Nr. 312 — 120 m², Einzelhandel — künftig als Arztpraxis nutzen. Bauliche Änderungen unterbleiben. Der Stellplatzbedarf steigt nach der Satzung der Gemeinde G von vier auf sieben. Auf demselben Grundstück soll ein an das Nachbarhaus angebautes Nebengebäude der Gebäudeklasse 1 beseitigt werden.
Eine Nutzungsänderung liegt schon dann vor, wenn die neue Nutzung die alte ersetzt und für sie andere Anforderungen gelten können — gebaut werden muss nichts.
Art. 57 IV Nr. 1 BayBO vergleicht zwei Prüfprogramme — und das Programm, das er heranzieht, ist nicht das des Art. 59 BayBO.
Weil der Stellplatzbedarf von vier auf sieben steigt, kommen andere Anforderungen in Betracht; damit ist die Umnutzung genehmigungsbedürftig.
Die Rückausnahme trägt hier, und ob sie trägt, entscheidet eine Vorschrift der Baunutzungsverordnung.
Anzuzeigen ist die Umnutzung trotzdem — allerdings nur, weil Nummer 1 sie trägt und nicht Nummer 2.
Die Beseitigung des Nebengebäudes ist nach Art. 57 V 1 Nr. 2 BayBO verfahrensfrei, weil es der Gebäudeklasse 1 angehört.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI weiterlesen.
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