Die eigenen Daten

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

K verlangt vom Landratsamt L am Dienstag, dem 10. Februar 2026, Auskunft über alle zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten. L antwortet erst am Dienstag, dem 21. April 2026, ein Auskunftsanspruch bestehe nach Art. 29 BayDSG nicht; Gründe nennt L nicht, eine Unterrichtung unterbleibt. K will klagen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Anspruch folgt aus Art. 15 DSGVO; das bayerische Recht ergänzt und beschränkt ihn, begründet ihn aber nicht.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    L hat die richtige Norm genannt: Art. 29 BayDSG entscheidet über den Auskunftsanspruch, und daneben trägt Art. 4 I BayDSG.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wo die Auskunft unterbleibt, verlangt das Gesetz drei Handlungen der Behörde — und L hat keine davon vorgenommen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil die Auskunft ein Realakt ist, ist die Ablehnung eindeutig kein Verwaltungsakt, und K erhebt ohne Weiteres die allgemeine Leistungsklage.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Frist, in der L zu antworten hatte, steht nicht im BayDSG, sondern in der Verordnung selbst — und L hat sie versäumt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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