Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die K-Bank klagt vor dem Landgericht gegen B auf 15.000,00 EUR aus einer schriftlichen Bürgschaft. Sie legt die Bürgschaftsurkunde, den Darlehensvertrag mit der Hauptschuldnerin und den Auszahlungsbeleg vor; die Kündigung des Darlehens ist unstreitig. B wendet ein, die Hauptschuldnerin habe bereits gezahlt, und benennt dafür seinen Buchhalter als Zeugen.
§ 592 ZPO verlangt, dass sämtliche zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können.
Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses ist mit § 592 Abs. 1 Satz 1 ZPO richtig zitiert; Satz 2 desselben Absatzes stellt die Grundschuld gleich.
Klagte die K-Bank statt auf Geld auf Lieferung von 200 Tonnen Zement, wäre der Urkundenprozess ebenfalls statthaft.
Fehlt in der Klageschrift die Erklärung, dass im Urkundenprozess geklagt werde, ist die Klage unzulässig.
Die Erfüllungseinwendung des B wird zurückgewiesen, weil er sie nur durch Zeugen beweisen kann.
Eine Widerklage des B auf Rückzahlung wäre statthaft, soweit er sie ihrerseits mit Urkunden belegen kann — die Beschränkung trifft nur die Beweismittel.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.