Die Bank im Kellergang

Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Am 29. Januar 2026 gegen 1:30 Uhr konsumieren A und V in der Wohnung des A Betäubungsmittel. V wird bewusstlos und atmet flach. A trägt ihn in den unbeheizten Kellergang des Hauses, legt ihn auf eine Bank und nimmt dessen Mobiltelefon mit; draußen sind es minus drei Grad. V wird um 7:20 Uhr gefunden und stirbt zwei Tage später an den Folgen einer Unterkühlung.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 221 I StGB kennt zwei Begehungsformen; hier trägt die erste, und sie führt über zwei verschiedene Wege dorthin.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die konkrete Gefahr setzt voraus, dass sich der Zustand des V durch die Verbringung messbar verschlechtert hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil V gestorben ist, greift § 221 III StGB, und daneben bleibt § 222 StGB nicht im Schuldspruch.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ließe sich Tötungsvorsatz nachweisen, träte § 221 StGB zurück — mit der Folge, dass die Strafe milder ausfallen darf.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Versuch der Aussetzung wäre hier nicht strafbar, und das folgt aus dem Strafrahmen des Absatzes 1.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ausgeschrieben nennt der Anklagesatz die Verbringung, die Lage und die Gefahr — und erst danach den Tod.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.

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