Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Am 12. März 2026 gegen 20:10 Uhr hilft A dem Nachbarn V in dessen Garage bei einer Reparatur; V liegt unter dem auf zwei Böcken stehenden Fahrzeug und schraubt. Nach einem Wortwechsel über eine offene Forderung von 3.000 Euro zieht A den vorderen Bock weg. V wird eingeklemmt und stirbt. A hat 2,1 Promille und sagt aus, er wisse nicht, was in ihn gefahren sei.
Die Heimtücke besteht aus vier Feststellungen, und die erste hängt an einem Zeitpunkt, den das Gesetz nicht nennt.
Weil V unter dem Fahrzeug lag und sich schon aus dieser Lage heraus nicht wehren konnte, beruht seine Wehrlosigkeit nicht auf der Arglosigkeit.
Die Alkoholisierung und der spontane Entschluss betreffen zuerst ein Merkmal des Tatbestands und erst danach die Schuld.
Hätte A den V vorher niedergeschlagen und erst den Bewusstlosen eingeklemmt, bliebe es bei der Heimtücke, weil auch der Bewusstlose arglos ist.
Die Einschränkungsversuche der Lehre sind zu kennen, aber nicht zu übernehmen; die Korrektur findet an einer anderen Stelle der Arbeit statt.
Bleibt das Ausnutzungsbewusstsein offen, verschiebt sich nicht nur der Schuldspruch, sondern der ganze Strafrahmen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.
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