Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Sergej Petrow zeigt seinen Nachbarn Holger Bauer wegen Betruges an: Bauer habe einen bestellten Gebrauchtwagen nicht abgenommen und dadurch Standkosten verursacht. Aus der beigefügten Bestellung ergibt sich, dass die Übergabe nur Zug um Zug gegen Zahlung geschuldet war. Die Dezernentin der Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht und will den Vorgang wegverfügen.
Zur Prüfung des Anfangsverdachts gehört auch eine rechtliche Vorbewertung des angezeigten Geschehens.
Bauer hat sich durch die Nichtabnahme des Wagens wegen Betruges strafbar gemacht.
Weil der Anfangsverdacht fehlt, wird der Anzeige keine Folge gegeben; ob die Verfügung auf § 152 II StPO oder § 170 II 1 StPO gestützt wird, ist umstritten.
Petrow als Anzeigenerstatter muss über den Ausgang nicht unterrichtet werden, weil kein Ermittlungsverfahren geführt wurde.
Ist Petrow Verletzter, kann er binnen zwei Wochen Beschwerde beim vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft einlegen.
Hätte die Polizei den Vorgang bearbeitet, hätte sie ihn selbst abschließend wegverfügen können.
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