Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen
Ingrid Weiß ruft bei der Polizei an und berichtet von verdächtigen Vorgängen in dem Haus gegenüber. Sie hat jedoch keine konkreten Beobachtungen zu Übergaben gemacht und kennt keine Namen. Der Beamte fragt, ob er eine Wohnungsdurchsuchung anregen soll. Besteht ein Anfangsverdacht und was darf die Polizei jetzt tun?
Es besteht bereits ein Anfangsverdacht, da Ingrid Weiß von verdächtigen Vorgängen berichtet hat.
Die Polizei darf sofort eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, um den Verdacht zu überprüfen.
Die Polizei darf klärende Vorermittlungen durchführen, um zu überprüfen, ob ein Verdacht besteht.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.