Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Bertram Höfle ist verwitwet und hat eine Tochter, Judith, die er testamentarisch zur Alleinerbin einsetzt. Am 07.07.2022 überweist er seiner Lebensgefährtin Sieglinde Barsch 200.000 €; über den kaufkraftbereinigten Wert von 200.000 € streiten die Parteien nicht. Bertram stirbt am 25.05.2026 und hinterlässt einen Nachlass von 40.000 €. Sieglinde hat einen Teil des Geldes für Reisen ausgegeben.
Judith kann keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, weil sie als Alleinerbin nicht enterbt ist.
Von den 200.000 € sind wegen der Abschmelzung nur 140.000 € in die Berechnung einzustellen.
Der rechnerische Ergänzungsanspruch von 70.000 € steht Judith in voller Höhe zu.
Weil Judith sich als Alleinerbin nicht selbst in Anspruch nehmen kann, richtet sich ihr Anspruch gegen Sieglinde.
Judith muss gegen Sieglinde auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Geschenk klagen.
Die Verjährungsfrist für den Anspruch gegen Sieglinde läuft erst mit Ablauf des 25.05.2029 ab.
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