Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Der Schießstand des Vereins V liegt seit 1979 am Ortsrand und war nie beanstandet. 2025 entsteht 80 Meter dahinter eine Wohnanlage der Bauträgerin B; seither schlagen Querschläger in den Gärten ein. Die Gemeinde G ordnet gegenüber V an, einen Geschossfang zu errichten, und stützt sich auf Art. 7 II Nr. 3 LStVG.
Weil der Schießstand seit über vierzig Jahren unverändert betrieben wird, fehlt es an einer Gefahr.
Die latente Gefahr ist keine eigene Gefahrenstufe, sondern eine Antwort auf die Frage, gegen wen sich die Maßnahme richtet.
Weil erst die Wohnanlage die Gefahr geschaffen hat, ist B Zustandsstörerin und damit die richtige Adressatin.
Dass V nichts verändert hat, wird nicht beim Tatbestand berücksichtigt, sondern auf der Rechtsfolgenseite — und dort gehört es in den Text.
Die latente Gefahr lässt sich von Anscheinsgefahr und drohender Gefahr an einer einzigen Frage trennen: Besteht die Gefahr jetzt?
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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