Der Weg heraus

BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

T bucht am 1. Juli 2026 über die Online-Benutzeroberfläche des Fitnessclubs C einen Zwölfmonatsvertrag zu 34,90 € monatlich; der erste Beitrag wird sofort abgebucht. Eine Schaltfläche zum Widerruf gibt es nicht. Am 6. Juli schreibt T an die Impressumsadresse: „Ich widerrufe.“

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Widerruf per E-Mail ist wirksam, obwohl der Club keine Widerrufsfunktion bereithält (§ 355 I 2 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 356a BGB schafft ein eigenes Widerrufsrecht für Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wer die Widerrufsfunktion vor Fristablauf nutzt, hat rechtzeitig widerrufen, auch wenn die Erklärung später ankommt (§§ 356a V, 130 I 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 356a BGB nimmt Verträge über Finanzdienstleistungen ebenso aus wie der Kündigungsbutton (§ 312k I BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die fehlende Widerrufsschaltfläche verlängert die Widerrufsfrist des Verbrauchers (§§ 356 III 1, 356a I BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema