Der Vorbehalt im Tenor und der Prozess danach

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Assessorkern · Formalien · OLG Braunschweig, 14.10.25

E stirbt im Januar 2026; sein Sohn S hat die Erbschaft angenommen. Der Bauunternehmer B klagt gegen S 62.000 € Werklohn aus einem Vertrag des E ein. S hält den Nachlass für überschuldet, hat aber nichts beantragt und will sich die beschränkte Erbenhaftung vorbehalten lassen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Prozessgericht muss vor dem Vorbehalt prüfen, ob der Nachlass wirklich dürftig ist (§ 780 I ZPO).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Trotz des Vorbehalts kann B zunächst in das Eigenvermögen des S vollstrecken (§ 781 ZPO).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    S muss die Dürftigkeit des Nachlasses beweisen, wenn er sich später auf § 1990 I 1 BGB beruft.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Einwendung erhebt S mit einer Vollstreckungsabwehrklage (§§ 785, 767 ZPO); die Präklusion des § 767 II ZPO greift nicht.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Errichtete S nach einer Inventarfrist rechtzeitig ein Inventar, müsste B dessen Unrichtigkeit nur erschüttern (§§ 2009 BGB, 292 S. 1 ZPO).

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