Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Nach einem Tötungsdelikt wird Ivan Kovač trotz schwerer Belastungsindizien mehrfach als Zeuge statt als Beschuldigter vernommen, um ihn „noch nicht zu verschließen“. In der dritten Vernehmung gesteht er die Anwesenheit am Tatort.
Ivan Kovač war zum Zeitpunkt der Vernehmungen bereits materieller Beschuldigter, da sich der Tatverdacht objektiv auf ihn verdichtet hatte.
Die Vernehmung als Zeuge und die Belehrung nach § 55 StPO genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine wirksame Beschuldigtenbelehrung.
Wird der Beschuldigtenstatus bewusst vorenthalten, um Verfahrensrechte zu verkürzen, sind die Angaben in der Regel unverwertbar.
Ein Verwertungsverbot scheidet stets aus, wenn der Betroffene rein zufällig ohnehin wusste, dass er schweigen durfte.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.
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