Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Vester verkauft sein Hausgrundstück an Berg. Noch vor der Eigentumsumschreibung soll Berg über eine Belastungsvollmacht eine Grundschuld für seine finanzierende Bank bestellen lassen — mit dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Vester fragt beunruhigt, ob er damit für Bergs Kredit persönlich haftet und was mit dem Darlehensgeld geschieht, wenn der Kauf scheitert.
Die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung wirkt gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks und geht mit der Umschreibung auf Berg über.
Mit der Unterwerfung nach § 800 ZPO übernimmt Vester zugleich die persönliche Haftung für Bergs Darlehen.
Was die Bank mit dem Darlehensbetrag machen darf, richtet sich allein nach dem Darlehensvertrag zwischen Bank und Berg; Vester hat darauf keinen Einfluss.
Solange Vester noch Eigentümer ist, darf die Bank die Valuta nur mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld auskehren, also an Vester oder zur Ablösung seiner Altgläubiger.
Insgesamt ist die Unterwerfung nach § 800 ZPO zulässig und sinnvoll, muss aber durch eine enge Sicherungs- und Verwendungsabrede flankiert werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.
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